Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Agentur King Au Pair GbR für alle benannten Au Pair Programme

Vertragsgegenstand

Gegenstand des mit der King Au Pair GbR abgeschlossenen Vertrages ist ausschließlich die Vermittlung eines Bewerbers, nachfolgend auch Teilnehmer genannt, an eine Gastfamilie, im Rahmen eines angebotenen Programmes.

King Au Pair GbR führt auf Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen Au Pair Aufenthalte weltweit durch. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen finden zwischen der King Au Pair GbR und dem Teilnehmer Anwendung, soweit der Vermittlungsvertrag wirksam abgeschlossen wurde.

1. Vertragsabschluss und Zahlung der Programmgebühr

1.1

Das Angebot wird aufgrund der aktuellen angegebenen Programmausschreibungen der King Au Pair GbR in den Flyern, Aufstellern, auf der offiziellen Webseite oder auf sonstigen Medien erstellt. Sollten die Angaben in der Programmbestätigung von denen in der Programmbeschreibung abweichen, so stellt die abweichende Programmbestätigung ein neues Angebot an den Teilnehmer dar, das dieser ablehnen oder mit der Zahlung des Programmpreises annehmen kann. 

1.2

Vor Abschluss des Vermittlungsvertrages, hat der Bewerber sich auf der Webseite unverbindlich beworben. Diese Bewerbung wird auf Eignung des Bewerbers geprüft. Anschließend folgt ein Interview in englischer Sprache. Hier wird näher auf die Fähigkeiten des Bewerbers eingegangen (Fremdsprachenkenntnisse, Erfahrungen, Fähigkeiten). Nachfolgend wird eine erweiterte Bewerbung vorgenommen. Nach Erhalt und Prüfung der erweiterten Bewerbungsunterlagen werden die geeigneten Dokumente an das Partnerbüro ins jeweilige Gastland verschickt. Anschließend erfolgt die Suche nach einer passenden Gastfamilie. 

1.3

King Au Pair GbR weist ausdrücklich darauf hin, dass auch nach erfolgreicher Bewerbung keine Gewähr für eine Platzierung des Teilnehmers übernommen wird, da die persönlichen Eigenschaften des Teilnehmers nicht zwingend mit den spezifischen Bedürfnissen der Gastfamilie übereinstimmen müssen. 

1.4

Ist eine passende Gastfamilie gefunden, so wird ein Au Pair Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der Gastfamilie geschlossen. Anschließend wird der Programmpreis in voller Höhe fällig.

2. Leistungen

2.1

Welche genauen Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internetportal www.king-aupair.de, soweit keine im Einzelfall schriftlich verändert wurden.

2.2

Mitarbeiter von Leistungsträgern (Partnerbüros, Messeveranstalter, Fluggesellschaften) sind nicht befugt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben sowie Vereinbarungen zu treffen

3. Leistungs- und Preisänderungen

3.1

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der King Au Pair GbR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind der Vermittlungsagentur gestattet.

3.2

King Au Pair GbR ist verpflichtet den Vertragspartnern auf eventuelle Leistungsänderungen umgehend zu unterrichten.

3.3

Wenn der Teilnehmer nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Änderung, Abweichung als angenommen

3.4

Auf nicht in Anspruch genommene Leistungen besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung

3.5

Die Abtretung von Ansprüchen gegen der King Au Pair GbR an Dritte, die nicht Teilnehmer sind, ist ausgeschlossen. 

4. Rücktritt des Teilnehmers

4.1

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, sofern die Kündigung schriftlich erfolgt. Die King Au Pair GbR verliert den Anspruch auf den voll umfänglichen Programmpreis jedoch wird eine Stornopauschale verlangt.

a)

Rücktritt vor erfolgter Platzierung jedoch nach Absolvierung des Englisch-Interviews

10 % des Programmpreises

b)

Rücktritt nach erfolgter Platzierung

90 % des Programmpreises

4.2

Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von der King Au Pair GbR zu vertreten ist.

4.3

Die King Au Pair GbR kann nicht ausschließen, dass das ausländische Partnerbüro sowie die vertraglich gebundene Gastfamilie bei einem Rücktritt nach erfolgter Platzierung von Regressansprüchen Abstand hält.

5. Rücktritt der King Au Pair GbR

5.1

Die King Au Pair GbR kann stets vom Vertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer mit seinen Zahlungspflichten in Verzug gerät oder wenn der Bewerber die Pflichten aus dem Vertrag verletzt oder sich vertragswidrig verhält. Alle dadurch entstehenden Mehrkosten, sind vom Teilnehmer zu tragen.

5.2

Die ausländischen Partnerbüros sind bevollmächtigt, Abmahnungen und Kündigungen bei vertragswidrigen Verhalten im Namen der King Au Pair GbR auszusprechen

5.3

Im Falle von schwerwiegenden Problemen zwischen dem Teilnehmer und der Gastfamilie bemüht sich die King Au Pair GbR um eine Umvermittlung. Für deren Erfolg wird jedoch keine Gewähr übernommen. Eine Kündigungsfrist zwischen Teilnehmer und Gastfamilie besteht.

5.4

Sollte das Au Pair Verhältnis von dem Teilnehmer aus nicht zu vertretenen Gründen nicht zustande kommen (z.B. weil die Gastfamilie nicht mehr zur Verfügung steht), wird eine neue Gastfamilie gesucht oder die bereits gezahlte Programmgebühr in voller Höhe erstattet.

6. Mitwirkungspflichten / Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften

6.1

Der Teilnehmer ist eigenmächtig für die Durchführung der Reise wichtigen Dokumente und Voraussetzungen verantwortlich. Dazu zählt unter anderem die rechtzeitige Beantragung des erforderlichen Visums, Beachtung der jeweiligen geltenden Beschränkungen für visumfreie Aufenthalte, die Einhaltung sonstiger EinreiseAufenthaltsbestimmungen (stopover Aufenthalte), die Beachtung gelender DevisenZollbestimmungen, ein Rückflugticket, das geforderte Einreisebudget und die Beschaffung von Impfnachweisen sowie Versicherungen in den Bereichen der Haft, Unfall, und Krankenversicherung. Bei etwaigen Problemen und Einreiseverboten kann die King Au Pair GbR keine Haftung übernehmen.

6.2

Der Teilnehmer muss sich über die geltenden Bestimmungen, Gesetze und Richtlinien des Gastlandes informieren und diese einhalten.

6.3

Wir unterstützen den Teilnehmer bei der Erteilung des Visums mit besten Wissen jedoch können wir für die Erteilung oder für etwaige Fehler und Einreiseverbote keine Haftung übernehmen.

7. Nutzungsrechte

7.1

Alle die während der Reise durch die King Au Pair GbR, Partneragenturen oder vom Teilnehmers zur Verfügung gestellten Bilder, Fotos, Videos oder andere Medien können von der King Au Pair GbR im Zusammenhang für eventuelle Referenzen, Präsentationen, werbewirksame Medien, Internetauftritten Bildergalerien oder ähnlichen genutzt und veröffentlicht werden. Ist der Teilnehmer mit dem genannten Nutzungsrecht der King Au Pair GbR von eventuellen Einzelaufnahmen an seiner eigenen Person nicht einverstanden, so hat er dies vor Antritt der Reise der King Au Pair GbR schriftlich mitzuteilen.

8. Anwendbares Recht

8.1

Auf das Vertragsverhältnis zwischen der King Au Pair GbR und dem Teilnehmer findet deutsches Recht Anwendung

9. Weitere Bestimmungen

9.1

Die Unwirksamkeit, Lückenhaftigkeit oder Unanwendbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung führt nicht zur Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit der übrigen Bestimmungen. Änderungen von Angaben bleiben ausdrücklich vorbehalten.

King Au Pair GbR

Inhaber Tom König, Philip Bluhm

Bessemerstraße 82

10. OG Süd

12103 Berlin

www.king-aupair.de

info@king-aupair.de 

Stand: 12.07.2019